Must Carry: Übertragungspflichten auf digitalen Plattformen
Beschreibung
Bei dem Begriff des Plattformanbieters handelt sich – jedenfalls in juristischer Hinsicht – um einen Kunstbegriff. Die Landesgesetzgeber hoben ihn mit Einführung des 10.
... weiterlesenRundfunkänderungsstaatsvertrags aus der Taufe, um einem Phänomen zu begegnen, das sich in den Jahren zuvor immer deutlicher gezeigt hatte: Der Gesamtbereich „Rundfunk“ geriet immer mehr in den Einfluss von Dritten, die als Intermediäre zwischen Sender und Empfänger traten. Diese agierten weniger als neutrale Vermittler, sondern nahmen vermehrt Einfluss auf Zusammenstellung und Inhalt der Programme, nutzten technische Flaschenhälse aus (oder kreierten neue) und wurden so zu Gatekeepern.
Um diese neuen Akteure in das Rundfunkrecht zu einzubeziehen, entwarfen die Länder die Plattformregulierung – und kombinierten sie mit Regelungsinstrumenten, die zu den ältesten des Medienrechts gehören: den Kabelbelegungsregeln. Eingerahmt in die §§ 52 ff. RStV trifft nun alt auf neu, jahrelang etablierte Rechtspraxis auf offen formulierte, dynamisch interpretierbare Tatbestände. Die Ergebnisse sind häufig eher Fragen als Antworten. Auch 2014, mehr als sechs Jahre nach Einführung der Plattformregulierung, sind wesentliche Grundfragen ungeklärt. Diesen Fragen nachzugehen, ist Ziel dieser Arbeit.
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